Schließen
Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Aus dem Gemeinderat

Aus der Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses am 23. April 2024

Abwassertrennsystem in Carlsgrün
Stellungnahme zur Bürgereingabe vom 4. März 2024:

Am 4. März gegen 17.30 Uhr erreichte den Markt Bad Steben ein Schriftstück mit Datum 13.12.2023 welches mit „Betreff: Trennsystem Abwasser im Ortsteil Carlsgrün“ gekennzeichnet war. Das Schriftstück enthält keine Anrede, keine Absenderadresse und nennt auch keine ggf. zum Empfang einer Antwort bevollmächtigte Person. Ein Blatt mit insgesamt 35 Unterschriften ist angefügt wobei ein erheblicher Teil der Unterschrift leider nicht entziffert werden kann; Adressen sind zu keiner der Unterschriften angegeben!

Der Inhalt des Schreibens lautet wie folgt:

„Nach dem Beschluss/Bekanntgabe zur Erneuerung des Abwassersystems durch den Gemeinderat kommen auf die Hausbesitzer des Ortsteiles Carlsgrün höhere Kosten zu. Der Aufwand ist zurzeit nicht konkret darzustellen und für viele Bewohner nicht oder schwer zu leisten.

 Des Weiteren sehen wir auch die Vorgehensweise, d.h. die kurzfristige Bekanntgabe, als nicht sehr bürgernah. Diese Maßnahme/Informationen sind so umfangreich und hätten unbedingt vor der Abstimmung zur Diskussion gestellt werden sollen.

 Wir als Eigentümer sehen die Gleichstellung innerhalb aller Gemeindebürger nicht gegeben und fordern daher einen finanziellen Ausgleich der erforderlichen Baumaßnahmen durch die Marktgemeinde Bad Steben.

 Die Abwassermengen, die gepumpt werden müssen, entstehen ja nicht ausschließlich in Carlsgrün. Wir wurden leider vor vollendete Tatsachen gestellt und möchten hiermit den Gemeinderat eindringlich bitten, die Kostenfrage zu überdenken.“

 Das Schriftstück wurde dem Marktgemeinderat noch in seiner Sitzung am 4. März 2024 vorgelegt.

Der Marktes Bad Steben nimmt zu diesem Schriftstück wie folgt Stellung:

Nachdem keine Adressen angegeben wurden und auch kein bevollmächtigter Empfänger für eine Antwort angegeben ist, erfolgt die Antwort in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses am 23. April 2024:

Die im Vorfeld der im Ortsteil Carlsgrün anstehenden Dorferneuerung erforderlichen Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen in den Bereichen Wasserver- und Abwasserentsorgung wurden umfassend durch das Ingenieurbüro USS Consult erstellt, geprüft und dem Marktgemeinderat Bad Steben zur Entscheidung vorgelegt. In der Sitzung vom 21. März 2022 hat sich der Marktgemeinderat für die langfristig für alle Beteiligten wirtschaftlichste Lösung, den Bau eines Trennkanalsystem in Carlsgrün entscheiden.

Die Öffentlichkeit wurde über diese Entscheidung bzw. die geplanten Maßnahmen mehrfach informiert:

  • Sitzung des Bau- und Grundstücksausschuss vom 22. Juni 2022
  • Bürgerversammlung Bad Steben am 17. November 2022
  • Bürgerversammlung Carlsgrün am 17. April 2023

Darüber hinaus wurde mit allen betroffenen Grundstückseigentümern durch das Büro USS Consult und/oder das technische Bauamt des Marktes Bad Steben gesprochen und diese über die bevorstehenden Baumaßnahmen informiert sowie auf die im eigenen Grundstücksbereich erforderlichen Anpassungen eingegangen!

Allein aus der dargestellten Abfolge der Entscheidung sowie der öffentlich zugänglichen Information ergibt sich ein langer Zeitraum möglicher Kenntnisnahme für alle Interessierten Personen. Der Vorwurf einer „Überrumpelung“ ist somit eindeutig widerlegt! Der Vorwurf, wonach auf die Hausbesitzer höhere Kosten zukommen entspricht insoweit nicht den Tatsachen, als mit der Entscheidung des Marktgemeinderates für ein Trennsystem die für alle Beteiligten nachvollziehbar wirtschaftlichste Lösung gewählt worden ist; dies schließt auch evtl. kurzfristig anfallende Mehraufwendungen der Grundstückseigentümer ein. Weiter steht außer Frage, dass eine neun Mal höhere Abwassermenge aus Carlsgrün nach Naila gepumpt wird als Frischwasserabnahme vorhanden ist. Die Forderung wonach den betroffenen Carlsgrüner Hauseigentümern ein finanzieller Ausgleich gewährt werden soll hat keinerlei gesetzliche Grundlage und wäre auf Grund der kommunalen Finanzsituation ohnehin nicht darstellbar. Und schließlich ist ebenso das Thema Gleichstellung der Bürgerschaft innerhalb der Gemeinde gegeben, denn auch für den Bereich Obersteben ist eine umfassende Erneuerung des Kanalsystems mit Umbau zum Trennkanal geplant. Auch hier können entsprechende Anpassungen auf den Privatgrundstücken erforderlich werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für Eingaben der Bürgerschaft seit der Entscheidung für das Trennsystem im Jahr 2022 ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden hätte; es kann daher in diesem Zusammenhang auch nicht wirklich nachvollzogen werden, warum bei einer vermeintlich so hohen Dringlichkeit für die Unterzeichner eine Petition mit Datum „13.12.2023“ erst knapp drei Monate später eingereicht wird.

Seit September 2023 sind die Baumaßnahmen nunmehr im Gange, d.h. die Planungen sind abgeschlossen und die Aufträge an die Baufirmen sind vergeben; eine tiefgreifende Änderung der Planungen ist daher nicht mehr möglich!

Die technische Bauverwaltung der Marktgemeinde sowie die Vertreter von USS Consult werden natürlich auch in den nächsten Wochen und Monaten wieder mit den Hauseigentümern Kontakt aufnehmen um diese zu informieren, zu beraten und ggf. bei Problemlösungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich zu sein!

- - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates am 4. März 2024

.

Bericht aus der Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses vom 5. Februar 2024

Bauausschuss macht den Weg frei!

 

In seiner Sitzung am 5. Februar 2024 hat der Bauausschuss der Marktgemeinde sein Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben erklärt:

  • Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück

    Fl.Nr. 407/4 der Gemarkung Thierbach
    Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Bad Steben ist das Grundstück als
    Wohnbaufläche ausgewiesen. (Der bisher geltende Bebauungsplan „Birken“ wurde aufgehoben). Das Grundstück ist erschlossen.
    Das Vorhaben ist nicht verfahrensfrei, da eine funktionale Abhängigkeit des Carports mit dem Wohnhaus besteht. Gründe zur Ablehnung des Vorhabens bestehen nicht.Beschluss:
    Der Marktgemeinderat Bad Steben erteilt sein Einvernehmen zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 407/4 der Gemarkung Thierbach.

 

  • Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1072/1 der Gemarkung Bad StebenIm derzeitig gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Bad Steben ist das Grundstück als Grünfläche ausgewiesen. Es befindet sich im Außenbereich. Anlässlich eines 2007 durchgeführten Bauvorhabens (Baugenehmigung: LRA Hof – B-730-2007) wurde in diesem Zusammenhand bereits auf die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans hingewiesen. Der Marktgemeinderat Bad Steben hat in seiner Sitzung vom 13. Juli 2020 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans beschlossen. In diesem wird das Grundstück künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen. Somit werden auch die Vorgaben aus dem 2007 durchgeführten Bauvorhaben erfüllt. Das Grundstück ist erschlossen (entsprechende Anschlüsse wurden 2007/2008 durch den Bauherren erstellt). Es befindet sich an einer öffentlichen Straße. Der Carport wird direkt – in Verlängerung der bestehenden Garage - an die Grenze zu Fl.Nr. 1073/1 gebaut. Eine Abstandsflächenübernahme auf das Nachbargrundstück ist nicht möglich. Der Carport ist seitlich offen. Es entstehen keine Beeinträchtigungen für den Nachbarn. Belichtung und Belüftung bleiben gewährleistet. Die Nachbarn sind mit dem Bauvorhaben einverstanden. Das Vorhaben bedarf einer Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen.Beschluss:
    Der Marktgemeinderat Bad Steben erteilt sein Einvernehmen zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1072/1 der Gemarkung Bad Steben. Ferner wird der Erteilung einer Ausnahme gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen zugestimmt.

 

  • Aufbau einer Dachgaube im Anwesen Fl.Nr. 153/7 der Gemarkung BobengrünDas Baugrundstück ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück ist bereits bebaut, die Erschließung ist bereits abgeschlossen. Gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ist die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB genehmigungsfrei gestellt. Der Marktgemeinderat hat im Rahmen der Beteiligung nach Art. 58 Abs. 2 Ziff. 5 BayBO einen Beschluss zu fassen, ob anstatt des Genehmigungsfreistellungsverfahrens das einfache Bauantragsverfahren durchlaufen werden soll.Beschluss:
    Der Marktgemeinderat Bad Steben nimmt Kenntnis vom Dachgeschossausbau sowie vom Aufbau einer Dachgaube im Anwesen Fl.Nr. 153/7 der Gemarkung Bobengrün im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO. Eine Erklärung, das einfache Baugenehmigungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 Ziff. 5 BayBO zu durchlaufen, wird nicht abgegeben. Das Vorhaben kann somit im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO durchgeführt werden.

 

  • Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 755/4 der Gemarkung BobengrünIm derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Bad Steben ist das Grundstück als Dauergrünland – von Erstaufforstung freizuhalten, ausgewiesen. Im neuen Flächennutzungsplan (Sachstand derzeit – Abschluss der frühzeitigen Information) soll das Grundstück als Mischbaufläche ausgewiesen werden. Es gibt keinen Bebauungsplan. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Es ist gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Danach kann ein Vorhaben zulässig sein, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Hiervon ist beim vorliegenden Bauantrag auszugehen. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Bebauung ein. Das Anwesen ist erschlossen. Es befindet sich an einer öffentlichen Straße. Die Wasserversorgung erfolgt über die gemeindliche Wasserversorgungsanlage. Die Entwässerung erfolgt über eine Kleinkläranlage einschließlich der unbeschränkte gültigen, beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Benutzung eines Seitenzulaufs zum Vorfluter „Bobengrüner Bach“ (LRA Hof, 6324/2-03/21-403, vom 13.01.2021).Beschluss:
    Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Bad Steben erteilt sein Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 755/4 der Gemarkung Bobengrün.

 

  • Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenberg; Frühzeitige Beteiligung - Sondergebiet FerienDie Stadt Lichtenberg beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Baumhaus-Areal aufzustellen, der die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich macht. Auf einer Fläche von ca. 22.300m² soll ein „Sondergebiet Ferien“ mit 34 Baumhäusern verschiedener Kategorien und Grillkotas verwirklicht werden. Der Geltungsbereich liegt im südlichsten Teil Lichtenbergs und grenzt an den Bereich des Ferienparks II an. Es wird westlich und nördlich von den bestehenden Wegen Fl.Nrn. 500/1 und 510, im Osten durch die Wälder auf den Flurnummern 497 und 498, im Norden durch eine Lichtung - Flurnummer 495 - begrenzt. Belange des Marktes Bad Steben werden durch die Planung nicht berührt.

    Beschluss:
    Der Markt Bad Steben erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenberg, zur Verwirklichung eines „Sondergebiets Ferien“ keine Einwände.

 

  • Bebauungsplans „Baumhaushotel Lichtenberg“
    Aufgrund des Umfangs der Übermittelten Unterlagen bestand für die Mitglieder des Marktgemeinderates / Bau- und Grundstücksausschusses vor dieser Sitzung die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen unter (In der Sitzungseinladung wurde hierauf hingewiesen): www.vg-lichtenberg.de/stadt-lichtenberg/bauleitplanung/baumhaushotel-lichtenberg/
    Belange des Marktes Bad Steben sind von der Planung nicht berührt.Beschluss:
    Der Markt Bad Steben erhebt gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baumhaushotel Lichtenberg“ der Stadt Lichtenberg keine Einwände.

 

Alle aufgeführten Beschlüsse wurden einstimmig gefasst!

- - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 22. Januar 2024

 

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates Bad Steben vom 4. Dezember 2023

 

Gebührenbedarfsermittlung für die Wasserversorgung; Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren ab dem 01.01.2024

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat im September 2023 eine neue Gebührenbedarfsermittlung für die Wasserversorgungseinrichtung erstellt. Dabei sollte festgestellt werden, ob noch kostendeckende Wasserverbrauchsgebühren erhoben werden. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt seit dem 01.01.2019 1,50 €/m3 netto. Die Grundgebühren liegen seit dem 01.01.2019 bei folgenden Werten:

mit Nenndurchfluss (Qn)

bis          2,5 m³/h              60,00 €/Jahr      (netto)

bis          6,0 m³/h              90,01 €/Jahr      (netto)

bis          15,0 m³/h            225,01 €/Jahr    (netto)

bis          40,0 m³/h            600,06 €/Jahr    (netto)

über      40,0 m3/h           720,06 €/Jahr.   (netto)

mit Dauerdurchfluss (Q3)

bis          4 m³/h  60,00 €/Jahr       (netto)

bis          10 m³/h               90,01 €/Jahr      (netto)

bis          25 m³/h               225,01 €/Jahr    (netto)

bis          63 m³/h               600,06 €/Jahr    (netto)

über      63 m3/h               720,06 €/Jahr.   (netto)

Für Einrichtungen der Wasserversorgung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene, Benutzungsgebühren erhoben werden. Zu dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören insbesondere die Personal- und Sachkosten, Verwaltungskosten, Betriebsführungskosten, die Unterhaltung der Einrichtungen sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Anlagekapital.

Der BKPV hat letztmals im Jahr 2019 die Wasserverbrauchsgebühren überprüft und den Gebührenbedarf ermittelt. Die Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2022 wurden in die neue Gebührenkalkulation eingearbeitet. Die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Einrichtung hat die Verwaltung anhand der Rechnungsergebnisse ermittelt und für die Jahre 2023 bis 2026 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung sowie der voraussichtlich noch fertigzustellenden Anlagen-teile hochgerechnet. Hierbei wurden die derzeit laufenden und noch anstehenden Investitionen für die Sanierung der Bachwiesenstraße und des gesamten Wasserleitungsnetzes in Carlsgrün sowie diversen Einzelmaßnahmen an den verschiedenen Hochbehältern für die nächsten Jahre mit eingerechnet. Die Prognose über die voraussichtlichen Verbrauchsmengen, Betriebs- und Unterhaltungskosten in den nächsten Jahren enthalten die bei Vorausrechnungen üblichen Unabwägbarkeiten.

Durch die coronabedingten Minderverbräuche in den Jahren 2020 bis 2022 lässt sich leider keine Aussage darüber treffen, wie sich die Verbrauchsmenge im letzten Kalkulationszeitraum entwickelt hat. Im letzten Kalkulationszeitraum ist man von einem jährlichen Verbrauch von 290.000 m3 ausgegangen, dieser wurde in den Corona-Jahren nicht erreicht. Für den aktuellen Kalkulationszeitraum wird mit einer jährlichen Verbrauchsmenge von 288.000 m3 gerechnet. Aufgrund der erheblichen Investitionen im Bereich der Wasserversorgung wird der Gebührenbedarf in den nächsten Jahren deutlich ansteigen.

Durch ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist es mittlerweile verboten Gebührenerhöhungen rückwirkend geltend zu machen. Der letzte Kalkulationszeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2022, der jetzige die Jahre 2023 bis 2026. Durch das oben genannte Urteil können die Gebühren also erst zum 01.01.2024 wieder angepasst werden und nicht wie geplant rückwirkend zum 01.01.2023. Die Verbrauchsgebühren für das Jahr 2023 liegen also bei den Vorjahreswerten, eine Anpassung gibt es erst zum 01.01.2024.

Nachdem im letzten Kalkulationszeitraum erhebliche Änderungen an den Grundgebühren durchgeführt wurden, hat man diese gleich gelassen. Lediglich die Verbrauchsgebühr erhöht sich nach der vorliegenden Kalkulation um 0,30 €/m3 von 1,50 €/m3 auf 1,80 m3. Für diese Erhöhung ist der Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2024 notwendig.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Wasserverbrauchsgebühren ab dem 01.01.2024 auf 1,80 €/m3 anzuheben. Der Betrag wird für die Jahre 2024 bis 2026 bemessen, was dem Rest des gewählten vier-jährigen Kalkulationszeitraumes von 2023 bis 2026 entspricht.

Im Zuge dessen beschließt der Marktgemeinderat den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Bad Steben.

 

 

Gebührenbedarfsermittlung für die Abwasserentsorgung; Anpassung der Kanalbenutzungs-gebühren ab dem 01.01.2024

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat im September 2023 eine neue Gebührenbedarfsermittlung für die Abwasserbeseitigungsanlage erstellt. Dabei sollte festgestellt werden, ob noch kostendeckende Kanalbenutzungsgebühren erhoben werden. Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt seit dem 01.01.2019 2,75 €/m3 für Grundstücke ohne Vorklärung und 0,27 €/m3 für Grundstücke mit Vorklärung. Die Grundgebühren liegen seit dem 01.01.2019 bei folgenden Werten:

mit Nenndurchfluss (Qn)

für Grundstücke, für deren Abwässer vor Einleitung in die Entwässerungseinrichtung eine Vorklärung (Grundstückskläranlage) verlangt wird

bis          2,5 m³/h              2,40 €/Jahr

bis          6,0 m³/h              3,60 €/Jahr

bis          15,0 m³/h            9,00 €/Jahr

bis          40,0 m³/h            24,00 €/Jahr

über      40,0 m3/h           28,80 €/Jahr

für Grundstücke, deren Abwässer ohne Vorklärung in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden dürfen (Vollkanalisation)

bis          2,5 m³/h              24,00 €/Jahr

bis          6,0 m³/h              36,01 €/Jahr

bis          15,0 m³/h            90,00 €/Jahr

bis          40,0 m³/h            240,02 €/Jahr

über      40,0 m3/h           288,02 €/Jahr

mit Dauerdurchfluss (Q3)

für Grundstücke, für deren Abwässer vor Einleitung in die Entwässerungseinrichtung eine Vorklärung (Grundstückskläranlage) verlangt wird

bis          4 m³/h                  2,40 €/Jahr

bis          10 m³/h                               3,60 €/Jahr

bis          25 m³/h                               9,00 €/Jahr

bis          63 m³/h                               24,00 €/Jahr

über      63 m3/h               28,80 €/Jahr

für Grundstücke, deren Abwässer ohne Vorklärung in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden dürfen (Vollkanalisation)

bis          4 m³/h                  24,00 €/Jahr

bis          10 m³/h                               36,01 €/Jahr

bis          25 m³/h                               90,00 €/Jahr

bis          63 m³/h                               240,02 €/Jahr

über      63 m3/h               288,02 €/Jahr

Für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören insbesondere die Personal- und Sachkosten, Verwaltungskosten, Betriebsführungskosten, die Unterhaltung der Einrichtungen sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Anlagekapital.

Die Einleitungsgebühr setzt sich beim Markt Bad Steben aus folgenden Teilen zusammen:

  • anteilsmäßige kalkulatorische Kosten und Unterhaltungskosten vom Abwasserverband Selbitztal
  • kalkulatorische Kosten für das Anlagevermögen beim Abwasserverband Selbitztal, das aus-schließlich für Bad Steben dort investiert wurde und daher zu 100% gegenfinanziert werden muss (Druckleitung nach Klingensporn, Anschluss Carlsgrün)
  • kalkulatorische Kosten und Unterhaltungskosten beim Markt Bad Steben (einschließlich der Verrechnung für die Unterhaltung der unter Punkt 1 und 2 genannten Anlagenteile

 

Der BKPV hat letztmals im Jahr 2019 die Wasserverbrauchsgebühren überprüft und den Gebührenbedarf ermittelt. Die Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2022 wurden in die neue Gebührenkalkulation eingearbeitet. Die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Einrichtungen hat die Verwaltung anhand der Rechnungsergebnisse ermittelt und für die Jahre 2023 bis 2026 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung sowie der voraussichtlich noch fertigzustellenden An-lagenteile hochgerechnet. Hierbei wurden die derzeit laufendenden und noch anstehenden Investitionen für die Sanierung der Bachwiesenstraße und des gesamten Kanalnetzes in Carlsgrün für die nächsten Jahre mit eingerechnet. Die Prognose über die voraussichtlichen Einleitungsmengen sowie Betriebs- und Unterhaltskosten in den nächsten Jahren enthalten die bei Vorausrechnungen üblichen Unabwägbarkeiten.

Durch die coronabedingten Mindereinleitungen in den Jahren 2020 bis 2022 lässt sich leider keine Aussage darüber treffen, wie sich die Einleitungsmenge im letzten Kalkulationszeitraum entwickelt hat. Im letzten Kalkulationszeitraum ist man von einer jährlichen Einleitungsmenge von 306.000 m3 ausgegangen, welche in den Corona-Jahren nicht erreicht wurde. Für den aktuellen Kalkulationszeitraum wird mit einer jährlichen Einleitungsmenge von 302.600 m3 gerechnet. Aufgrund der erheblichen Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung wird der Gebührenbedarf in den nächsten Jahren erheblich ansteigen.

Durch ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist es mittlerweile verboten Gebührenerhöhungen rückwirkend geltend zu machen. Der letzte Kalkulationszeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2022, der jetzige die Jahre 2023 bis 2026. Durch das oben genannte Urteil können die Gebühren also erst zum 01.01.2024 wieder angepasst werden und nicht wie geplant rückwirkend zum 01.01.2023. Die Verbrauchsgebühren für das Jahr 2023 liegen also bei den Vorjahreswerten, eine Anpassung gibt es erst zum 01.01.2024.

Nachdem im letzten Kalkulationszeitraum erhebliche Änderungen an den Grundgebühren durchgeführt wurden, hat man diese gleich gelassen. Lediglich die Verbrauchsgebühr erhöht sich nach der vorliegenden Kalkulation bei Grundstücken ohne Vorklärung um 1,15 €/m3 von 2,75 €/m3 auf 3,90 m3 und bei Grundstücken mit Vorklärung um 0,12 €/m3 von 0,27 €/m3 auf 0,39 €/m3. Für diese Erhöhung ist der Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2024 notwendig.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2024 bei Grundstücken ohne Vorklärung auf 3,90 €/m3 und bei Grundstücken mit Vorklärung auf 0,39 €/m3 anzuheben.

Im Zuge dessen beschließt der Marktgemeinderat den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Bad Steben

Bürger-Informations-System (BIS)

Aktuelle Informationen und Neuigkeiten rund um die politische Arbeit des Marktgemeinderates finden Sie ab sofort im Bürgerinformationssystem des Marktes Bad Steben.

Bericht aus dem Marktgemeinderat

Aus dem Marktgemeinderat

Sitzung 16. Oktober 2023

Erster Bürgermeister Bert Horn:

Gemäß des Art. 11 Abs. 1 GO soll das gemeindefreie Gebiet „Gerlaser Forst“ in das Gebiet des Marktes Bad Steben eingegliedert werden. Das gemeindefreie Gebiet grenzt im Süden an unser Gemeindegebiet an.
Vor dem Hintergrund der klima-, energie- und sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart hat der Bund am 20.07.2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Wind-energieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) beschlossen. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. Ergänzt wird das Wind-an-Land Gesetz durch Änderungen des Baugesetzbuchs, die die Flächenziele des WindBG in die Systematik des Planungsrechts integrieren. Insbesondere soll die Planung von Windenergieanlagen nach Erreichung des Teilflächenziels 2027 auf eine Positivplanung umgestellt werden. Voraussetzung für die Zulassung von Windenergieanlagen ist dann grundsätzlich eine vorhergehende Planung, entweder im Regional- oder im Flächennutzungsplan. Mit Blick auf das geforderte „Herunterbrechen“ der Flächenbeitragswerte hat sich der Freistaat Bayern dazu entschieden, den 18 Planungsregionen in Bayern aufzutragen, in ihren Regionalplänen im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten (weitere) Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass im Bereich Frankenwald rund um Bad Steben künftig Windenergieanlagen in größerem Umfang errichtet werden. Obwohl auf Grund der nach wie vor geltenden Regelungen – insbesondere im direkten Umfeld der Kliniken (1.400 m) – nicht mit solchen Bauten zu rechnen ist, können Randbereiche des Gemeindegebietes von Bad Steben durchaus be-troffen sein. Im Hinblick auf die weitgehend unbewohnten gemeindefreien Gebiete Gerlaser Forst, Schwarzenbacher Forst und Geroldsgrüner Forst ist zu erwarten, dass dort auf den weitgehend im Staatsbesitz befindlichen Flächen der Bau von Windenergieanlage in Planung genommen wird.

Um die Interessen des Marktes Bad Steben im Zuge dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten-den Entwicklung zu sichern und mittels des Partizipierens an möglichen Erträgen durch die Gewerbesteuer die Finanzkraft des Marktes Bad Steben zu verbessern, sollte ein Verfahren zur Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Gerlaser Forst eingeleitet werden.

 

Auch aus touristischer Sicht wäre es sinnvoll dieses Gebiet einzugliedern. So führen zahlreiche Wan-derstrecken und Langlaufloipen durch den „Gerlaser Forst“.
Die Wege im „Gerlaser Forst“ stehen im Eigentum des Freistaates Bayern (Staatsforst). Eine Wege-baulast fällt für die Gemeinde nicht an, der Forst bleibt im Besitz der Staatsforsten. Neben den Baye-rischen Staatsforsten sind auch kleinere Waldparzellen in privatem Besitz. Im Vorfeld der geplanten Antragstellung bei der Regierung von Oberfranken wurden mit den angrenzenden Kommunen, der Stadt Schwarzenbach Wald und der Gemeinde Geroldsgrün Gespräche geführt; beide Kommunen haben zwischenzeitlich das Thema in ihren Ratssitzungen behandelt und beschlossen für die jeweils an die Kommunen angrenzenden, ebenfalls gemeindefreien Waldgebiete „Schwarzenbacher Forst“ und „Geroldsgrüner Forst“ einen Antrag zur Angliederung an deren Gemeindegebiet zu stellen.
Dies entspricht den Ergebnissen der im Vorfeld geführten Gespräche zur einvernehmlichen Aufteilung der gemeindefreien Gebiete „Geroldsgrüner Forst, Gerlaser Forst und Schwarzenbacher Forst“. Es wäre gleichzeitig die Grundlage für einen Antrag auf Eingliederung eines Teiles dieses gemeindefreien Gebiets in das Gebiet des Marktes Bad Steben nach Art. 11 Abs. 1 GO über das Landratsamt Hof an die Regierung von Oberfranken.
Nach Art. 10 a GO sind die Gebiete, die keiner Gemeinde zugewiesen wurden, gemeindefreie (aus-märkische) Gebiete.
Die Aufgaben, die aus Gründen des öffentlichen Wohles erfüllt werden müssen und in den kreisangehörigen Gemeinden zum eigenen Wirkungskreis gehören, nimmt im gemeindefreien Gebiet der Grundstückseigentümer auf seine Kosten wahr. Die hoheitlichen Befugnisse, die im Gemeindegebiet den kreisangehörigen Gemeinden zustehen, führen im gemeindefreien Gebiet das Landratsamt Hof als untere staatliche Verwaltungsbehörde aus. Ebenso erledigt dieses alle Aufgaben, die zum übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde gehören.
Nach Art. 11 Abs. 1 sind gemeindefreie Gebiete oder Teile hiervon in angrenzenden Gemeinden einzugliedern, wenn nicht dringende Gründe des öffentlichen Wohles entgegenstehen. Bei Antrag mehrerer Gemeinden auf Eingliederung richtet sich die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang den Anträgen stattgegeben wird, nach den Gründen des öffentlichen Wohles.
Die Voraussetzungen für die Änderung gemeindefreier Gebiete, insbesondere für die Eingliederungen in angrenzende Gemeinden, werden weit gefasst. Solche Änderungen müssen in der Regel nicht von Gründen des Wohles getragen sein. Es genügt, wenn solche Gründe nicht entgegenstehen.
Es besteht ein Rechtsanspruch der antragstellenden Kommune, wenn diese Gründe des öffentlichen Wohles nicht entgegenstehen.
Diese Eingliederungen werden durch Rechtsverordnungen des Landratsamtes bzw. der Regierung von Oberfranken vorgenommen.
Es handelt sich beim „Gerlaser Forst“ um ein Gebiet mit einer Größe von ca. 583 Hektar, dass dem Markt Bad Steben zugeteilt werden könnte. Im Rahmen der Planungshoheit wäre ein Mitspracherecht bei überörtlichen Planungen, Erschließungen mit Wanderstrecken und Langlaufloipen nicht von der Hand zu weisen. Ebenso würden sich die zusätzlichen Grundsteuereinnahmen ergeben.

Mehrere Fraktionsvorsitzende sprechen sich wohlwollend für die angedachte Gemeindegebietsänderung aus diversen Gründen (Flächenzuwachs, (eingeschränktes) Mitspracherecht und Mitbestimmung, Gewerbesteuereinnahmen, Tourismus) aus.
Marktgemeinderat Christian Wages zeigt sich enttäuscht über die generellen politischen Entwicklungen und verweist auf die Problematik von Windkraftanlagen in diesem Gebiet (Höhenzüge des Frankenwaldes sollten nicht ihrer Schönheit beraubt werden, sensible Planung ist notwendig, Diskussion dar-über, ob die Anlagen überhaupt optisch passen, sollte geführt werden).
Erster Bürgermeister Bert Horn informiert, dass aktuell keine konkreten Planungen zur Schaffung von Windkraftanlagen bekannt sind und dass es heute um die Beschlussfassung zum Anschluss des gemeindefreien Gebietes an den Markt Bad Steben geht.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Bad Steben beauftragt und ermächtigt den Ersten Bürgermeister alle notwendigen „Schritte“ zu unternehmen, um das Gemeindefreie Gebiet „Gerlaser Forst“ dem Gebiet des Marktes Bad Steben anzugliedern. Ein entsprechender Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

Der Bürgermeister wird gleichzeitig beauftragt, mit der Stadt Schwarzenbach am Wald und der Gemeinde Geroldsgrün Gespräche über die „Zuteilung“ der gemeindefreien Gebiete zu führen und alle rechtlichen Schritte für die Eingemeindung auf den Weg bringen.
- Gerlaser Forst zum Markt Bad Steben 5,83 km²
- Schwarzenbacher Forst zur Stadt Schwarzenbach a Wald ca. 8 km²
- Geroldsgrüner Forst zur Gemeinde Geroldsgrün ca. 12 km²

 

 

Sitzung 6. März 2023

Seniorenbeauftragter in Bad Steben - Kurzbericht Thomas Brügel

Sachverhalt:
Erster Bürgermeister Bert Horn:
Der Marktgemeinderat Bad Steben hat in seiner Sitzung vom 12. September 2022 unseren Mitbürger
Thomas Brügel zum Seniorenbeauftragten des Marktes Bad Steben bestimmt. Ich freue mich unseren
neuen Seniorenbeauftragten heute erstmals in dieser Funktion hier begrüßen zu können und möchte
ihm Gelegenheit geben und überseine gewonnenen Erkenntnisse, Aktivitäten und ggf. Anregungen zu
informieren.
Seniorenbeauftragter Thomas Brügel bedankt sich für den Vertrauensbeweis, der ihm durch die
Übertragung seiner jetzigen Tätigkeit vom Marktgemeinderat entgegengebracht wurde. Sechs Monate
seit seiner Wahl sind nun vergangen; eine Übergabe des Aufgabenbereiches durch den Vorgänger
konnte bekanntermaßen leider nicht erfolgen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung im Bereich der
Jugendarbeit galt es daher für ihn zunächst unbedarft an die neue Aufgabe heranzugehen und
Kontakte zu Kollegen zu knüpfen sowie sich in die Sichtweise von älteren Personen zu versetzen.
Gerade in Bad Steben ist der prozentuale Anteil an Mitbürgern über 65 Jahren sehr hoch; man wird
somit als Seniorenbeauftragter wahrgenommen. Seit Übernahme des Tätigkeitsfeldes wurden
seinerseits diverse Gespräche geführt, z.B. auch mit der Leitung der Einrichtungen für betreutes
Wohnen in Bad Steben und vornehmlich mit vielen Senioren über breitgestreute Themenfelder.
Hierbei wurden positive Aspekte wie die Therme mit Freibad, die beiden Apotheken, die ärztliche
Versorgung, die (derzeit stillgelegte) Tankstelle, die Wanderwege und Kirchen geschildert. Als
Kritikpunkte haben sich vornehmlich drei Gegebenheiten herauskristallisiert: Die Verkehrssituation im
Ortszentrum/ Hauptstraße, die fehlenden Einkaufsmöglichkeiten in Bad Steben und die Thematik
„Nachbarschaftshilfe“, die zwar seitens der Marktgemeinde bereits angegangen wurde, aber bislang
noch kein Ergebnis liefert. Daraus resultiert seinerseits die Bitte an den Marktgemeinderat und dessen
Fraktionen sich mit diesen Themenbereichen intern zu befassen sowie der Wunsch in einer der
nächsten Sitzungen nochmals darüber zu sprechen und etwaige Ergebnisse anschließend nach
außen zu tragen. Ferner besteht seinerseits ein reger Kontakt zum Landratsamt Hof bzw. zu der in
dortiger Zuständigkeit angesiedelten Leitstelle Pflege, welche gute Beratungen durchführt. Eine
Veranstaltung in Bad Steben zur Thematik Sicherheit für Senioren, Stichwort „Enkeltrick“, ist
seinerseits angedacht, zudem sind Termine in den Außenorten geplant. Als Fazit ist festzuhalten, dass
sich die ältere Bevölkerung in Bad Steben wohlfühlt und grundsätzlich nicht unbedingt auf das
Vorhandensein eines Seniorenbeauftragten angewiesen ist; dass es diesen „Funktionär“ in Bad
Steben aber gibt, wirkt wohl zusätzlich beruhigend.
Erster Bürgermeister Bert Horn dankt dem Seniorenbeauftragten für seine Tätigkeit im letzten halben
Jahr und für die Anregungen an den Marktgemeinderat bzw. die Fraktionen. Hinsichtlich der Thematik
Nachbarschaftshilfe ist festzustellen, dass auf den erfolgten Aufruf der Marktgemeinde hin leider nur
vier bis fünf Ehrenamtliche akquiriert werden konnten; nach Rücksprache mit dem Landratsamt
benötigt man aber ca, die doppelte Anzahl, um eine gute Arbeit leisten zu können und die Freiwilligen
nicht zu überfordern.

Informationen der Planungsgesellschaft USS-Consult zu den Sanierungsmaßnahmen in Carlsgrün

Sachverhalt:
Erster Bürgermeister Bert Horn:
Der Marktgemeinderat Bad Steben hat in seiner Sitzung vom 16. Januar 2023 den dort vorgestellten
Vorschlag der Planungsgesellschaft USS CONSULT zur Planung des Projektes Wasser-/Abwasser
Carlsgrün zur Kenntnis genommen und beschlossen die Verwaltung sowie den Planer zu beauftragen
die Planungen auf der vorgetragenen Basis entsprechend fortzuschreiten.
Herr Ralf Büntig wird uns heute den aktuellen Sachstand vortragen welcher nunmehr auch Grundlage
der als nächstes folgenden Ausschreibung bilden soll.
Ich bitte Herrn Büntig um seinen Sachvortrag!
Herr Büntig, USS Consult, teilt mit, dass die Leistungsphase 3 nun abgeschlossen ist und die
wichtigste Änderung betreffend die Anlage zur Niederschlagswasserbehandlung bekanntermaßen im
Januar beschlossen wurde. Er erläutert mittels des nachstehenden Lageplanes und des Detail- sowie
Wasserleitungsplanes, dass der Bau zunächst vom Becken in Richtung Krötenmühlstraße und
Panoramaweg fortschreiten wird, da hier keine Dorferneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden
und die Straße somit direkt wieder geschlossen werden kann. Im Ortskern und in den weiteren
Straßen ist mit einer länger geöffneten Straßendecke zu rechnen, da nach den Wasser-/ Abwasser-
Sanierungsmaßnahmen bis zum Ende der dortigen Dorferneuerungsvorhaben nur eine provisorische
Schließung mit Frostschutz erfolgen wird. Des Weiteren wird die aktuelle Kostenberechnung (siehe
nachstehend) nochmals von Herrn Büntig vorgestellt.
Hinsichtlich des weiteren Ablaufes kann mitgeteilt werden, dass nun die nächsten Leistungsphasen
beginnen; zunächst wird im Rahmen der Phase 6 das Leistungsverzeichnis erstellt werden. Mit der
Ausschreibungsvorbereitung und Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist bis Ende April/ Anfang Mai zu
rechnen. Ende Mai wird die Submission und Anfang Juni dann die Vergabe erfolgen.
Baumaßnahmenbeginn ist voraussichtlich Mitte Juli, so dass von August bis November/ Dezember
2023 die Baumaßnahmen in der Krötenmühlstraße und im Panoramaweg erfolgen werden. 2024 folgt
dann der Kernbereich Carlsgrüns. Bis Mitte 2025 soll die Maßnahme – auch abhängig vom
Bewilligungszeitraum hinsichtlich der staatlichen Förderung – abgeschlossen sein.
Im Anschluss an den Vortrag des Herrn Büntig wird durch verschiedene Mitglieder des
Marktgemeinderates darauf hingewiesen, dass weder eine Dauerbaustelle noch bedeutende
Preissteigerungen gewünscht sind; zudem wird die Preisrelevanz beispielsweise des RÜB und dessen
dadurch ggf. vordringliche Baudurchführung in Frage gestellt.
Herr Büntig teilt hierzu mit, dass der Baumaßnahme grundsätzlich Einheitspreise zugrunde liegen und
dass die in das Vertragswerk einzuarbeitenden Stoffpreisgleitklauseln sich beispielsweise auf Rohrmaterialien und Asphalt beziehen werden, aber nicht auf reine Bauleistungen wie
Baggerarbeiten. Zudem ist die konkrete Baudurchführung bzw. der –ablauf noch zu gegebener Zeit
mit der ausführenden Firma festzulegen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Bad Steben nimmt den Sachvortrag des Ingenieurbüros USS Consult zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf der Basis des vorgetragenen Planungsumfangs die
Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahmen Wasser-/Abwasser im Ortsteil Carlsgrün zu
veranlassen.

Neubau eines offenen Carports mit Gerätehütte und Anhängergarage auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1022/3 der Gemarkung Bad Steben
Sachverhalt:
Erster Bürgermeister Bert Horn:
Mit Bauantrag vom 29.07.2022 (Eingang am 23.02.2023) wird die Errichtung eines offenen Carports
mit Gerätehütte und Anhängergarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/3 der Gemarkung Bad Steben
beantragt.
Der Marktgemeinderat Bad Steben erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines offenen Carports
mit Gerätehütte und Anhängergarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/3 der Gemarkung Bad Steben.

 

 

Sitzung 16. Januar 2023

Bad Steben kann mit dem Haushalt gut leben

In den nächsten Jahren kommen auf die Marktgemeinde allerdings gewaltige Kosten zu – mit einer deutlichen Erhöhung der Schulden.

Der Förderbescheid in Höhe von 2,4 Millionen Euro für den Kanalbau im Bad Stebener Ortsteil Carlsgrün ist eingegangen – und ist eine erhebliche Entlastung des Gemeindehaushalts 2023. „Wir haben in den letzten Jahren kontinuierlich investiert und ernten mit den jetzt gewährten Förderungen die Früchte eines konsequenten Kurses“, betonte Bürgermeister Bert Horn (CSU) im Gemeinderat. Der Haushalt 2023 mit zahlreichen Investitionsvorhaben werde der „zukunftsorientierten Marktgemeinde und den Bedürfnissen der Bürgerschaft gerecht“.

Investitionen Mit 2,9 Millionen Euro habe der Vermögenshaushalt ein „für unsere Größenordnung beachtliches Volumen“, wie der Bürgermeister sagte. Er enthalte sowohl kommunale Pflichtaufgaben als auch Projekte für die städtebauliche Entwicklung.

Kreditaufnahme Dabei kommt die Gemeinde mit einer Kreditaufnahme von nur 100 000 Euro aus. Ein Fehlbetrag von 1,249 Millionen Euro wird mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,148 Millionen und mit dem besagten Kredit gedeckt. Der voraussichtliche Schuldenstand zum 31. Dezember 2023 wird 2,385 Millionen Euro betragen, was bei einer Einwohnerzahl von 3398 einer Pro-Kopf-Verschuldung von 704 Euro entspricht.

Der Verwaltungshaushalt umfasst 9,941 Millionen Euro.

Die Meinungen der Fraktionen Kämmerin Fabienne Thüroff stellte das Zahlenwerk in Details vor, die Fraktionen stimmten einhellig zu. Sie erinnerten an die ersten Haushaltsplanungen, „die nicht so gut ausschauten, aber jetzt können wir sehr zufrieden sein“.

„Eine Vielzahl von Maßnahmen steht an“, betonte Werner Färber (FW) und sprach von einer soliden Haushaltsführung. Gar von einem „Riesenzahlenwerk“ sprach Oliver Rabel (SPD); mit der nun gewährten Förderung komme „das Beste zum Schluss“. Michael Vogler (CSU) erinnerte an den Schuldenabbau in den vergangenen 22 Jahren.

Die kommenden Jahre Auch die Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis 2026 umfassen große Summen. „Insgesamt werden 20,724 Millionen Euro in den nächsten Jahren eingeplant, wobei staatliche Zuwendungen in Höhe von 7,605 Millionen Euro erwartet werden“, erläuterte Bürgermeister Horn. Die Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen in Carlsgrün im Zuge der Dorferneuerung werde bereits in diesem Jahr beginnen. „In den Jahren 2024 und 2025 ist noch mit Gesamtkosten in Höhe von 4,778 Millionen Euro zu rechnen.“ Des Weiteren schlagen die Sanierung des Luther-Kindergartens im kommenden Haushaltsjahr mit 741 000 Euro zu Buche.

Schulden werden steigen Bis zum Jahr 2026 sollen insgesamt 3,962 Millionen Euro Schulden getilgt werden. Von den vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 14,103 Millionen Euro entfallen auf die sogenannten rentierliche Maßnahmen Wasser und Kanal 9,517 Millionen. Damit verbunden ist ein kräftiger Schuldenanstieg bis 31. Dezember 2026 auf voraussichtlich 12,750 Millionen Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung dürfte damit auf 3764 Euro klettern.

Werner Färber (FW) merkte an, dass die Tiefbauarbeiten mit den immensen Investitionssummen für die Bürgerschaft praktisch nicht sichtbar seien. „Die Investitionen werden aber im Bereich Wasser und Abwasser Erhöhungen mit sich bringen.“ Da komme „geballt“ einiges auf die Kommune zu, man werde sich dem gemeinsam stellen. „Wir müssen den Gürtel enger schnallen und haben wenig Spielraum.“

Michael Vogler (CSU) sieht die von Werner Färber vorhergesagte „Trendwende“ nicht, da sich die Marktgemeinde auch weiter konsolidiere. „Von den aufgeführten Ausgaben sind 95 Prozent Pflichtaufgaben.“ Die Gemeinde agiere vorsichtig. Zugleich hofft Vogler auf weitere Fördermittel.

Auch Oliver Rabel (SPD) stellte fest, dass drei Viertel der Maßnahmen Pflichtaufgaben der Marktgemeinde seien. „Wir müssen es anpacken, denn vor uns herschieben – das macht es nur teurer.“