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Amtliche Bekanntmachungen

Allgemeine Bekanntmachungen

Kommunalwahl 2026 - Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusseszur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Bek_Sitzg_Wahlausschuss_Ergebnis

 

Bekanntmachung über das Recht der Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistages und der Landrätin oder des Landrats am 08. März 2026
Bekanntmachung Wählerverzeichnis Wahlscheine

 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
am 08.03.2026
Bek_zugelaWV_BGM

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats
am 8. März 2026
Bek_zugelaWV_GR

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats
am 8. März 2026
BEK_zugelaWV_GR_Anlage

 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats
am 8. März 2026
Landkreis_Bekanntm_der_zugel_WV_Landrat

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
am 8. März 2026
Landkreis_Bekanntm_der_zugel_WV_Kreistagswahl

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
am 8. März 2026
Landkreis_Anlage_zur_Bekanntm_der_zugel_WV_Kreistagswahl

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Mikrozenus Logo

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.

Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?

Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

Weitere Informationen:
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Mikrozensus.

Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert.

Interessante Förderprogramme

Interessante Förderprogramme für Gebäudemodernisierung

Gebäudemodernisierung-Förderprogramme_u.Kontaktdaten

Interessante Förderprogramme für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe

Der Markt Bad Steben weist alle kleinen und mittleren Gastronomie und Beherbergungsbetriebe auf folgende Förderprogramme hin:

Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs-  und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitäts­verbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.

Mit dem Sonderprogramm „barrierefreie Gastlichkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitions­maßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt werden.

Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Regierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen. Es sind Fördersätze von bis zu 30% möglich!

Weiter Informationen sowie Antragsformulare können unter der Internetadresse des bayerischen Wirtschaftsministeriums abgerufen werden:

https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/

Markt Bad Steben
Bert Horn
Erster Bürgermeister

 

Taxi-Tarifordnung 2019 für den Landkreis Hof

Trinkwasser Bad Steben

Das Trinkwasser in Bad Steben und seinen Ortsteilen wird regelmäßig kontrolliert.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse werden unter dem Link dargestellt.

Trinkwasser Bad Steben

Richtwertermittlung für baureifes Land

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof die Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung ermittelt. Diese Richtwerte stellen Durchschnittswerte (durchschnittliche Lagewerte) aus den in den Jahren 2017 und 2018vereinbarten Quadratmeterpreisen bei Grundstücksverkäufen dar.

Bodenrichtwerte Bad Steben 31.12.2018