Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeine Bekanntmachungen
Kommunalwahl 2026 - Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters im Markt Bad Steben, Landkreis Hof, am 8. März 2026:
BekEinreichung
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats:
BekEintragUnterstuet_WIR
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 15. März 2020
Interessante Förderprogramme
Interessante Förderprogramme für Gebäudemodernisierung
Gebäudemodernisierung-Förderprogramme_u.Kontaktdaten
Interessante Förderprogramme für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe
Der Markt Bad Steben weist alle kleinen und mittleren Gastronomie und Beherbergungsbetriebe auf folgende Förderprogramme hin:
Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.
Mit dem Sonderprogramm „barrierefreie Gastlichkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt werden.
Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Regierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen. Es sind Fördersätze von bis zu 30% möglich!
Weiter Informationen sowie Antragsformulare können unter der Internetadresse des bayerischen Wirtschaftsministeriums abgerufen werden:
https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Markt Bad Steben
Bert Horn
Erster Bürgermeister
Wasser- und Kanalgebühren Bad Steben
Taxi-Tarifordnung 2019 für den Landkreis Hof
Trinkwasser Bad Steben
Das Trinkwasser in Bad Steben und seinen Ortsteilen wird regelmäßig kontrolliert.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse werden unter dem Link dargestellt.
Richtwertermittlung für baureifes Land
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof die Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung ermittelt. Diese Richtwerte stellen Durchschnittswerte (durchschnittliche Lagewerte) aus den in den Jahren 2017 und 2018vereinbarten Quadratmeterpreisen bei Grundstücksverkäufen dar.